Allgemeine Geschäftbedingungen
Stand: Juli 2010
1.Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen ARTDEKO -Schneider-Manns Au GmbH und dem Kunden.
2.Verbrauchergeschäfte
Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmen gehört (§ 1 KSchG).
3. Abweichende Bedingungen
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigung vorliegen, um rechtswirksam zu sein.
4. Zusagen von Mitarbeitern
Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass Mitarbeitern von ARTDEKO-Schneider-Manns Au GmbH verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
5. Kostenvoranschläge
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfach mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
6.Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von ARTDEKO-Schneider-Manns Au GmbH. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagsumme berechtigt.
7.Offerte
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.
8.Annahme des Offertes
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Die Annahme einer von ARTDEKO-Schneider-Manns Au GmbH erstellten Offerte ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Sofern es sich bei zugrunde liegendem Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hievon der Schriftform. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.
9.Rücktrittsrecht
Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
- es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt.
- der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von unserem Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat.
- der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
- dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift von ARTDEKO-Schneider-Manns Au GmbH sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Wurde der Kunde nicht schriftlich über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner.
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
10. Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.
11. Preisänderungen
Mit den angegebenen Preisen bleibt ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH dem Kunden zwei Monate lang ab deren Bekanntgabe bzw. ab Offert Annahme im Wort (ausgenommen der einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhung oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie ,Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgen, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben.
12. Vom Kunden beigestellte Ware
ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH ist berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material einen Betrag von 10 Prozent des eigenen Verkaufspreises oder jenes Verkaufspreises gleichartiger Ware in Rechnung zu stellen.
13. Kostenerhöhung
Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend der Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerung nicht akzeptieren, behält sich ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
14. Reparaturen
ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies unserem Unternehmen aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluß erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
15. Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistungen bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigte gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, wie zum Beispiel bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur und ähnlichem.
16. Maßangabe durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH den Kunden davon zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin angelaufenen Kosten betreffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
17. Montagen
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.
18. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
19. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist (siehe Punkt 20), ist der Erfüllungsort der Sitz von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.
20. Versendung
Falls eine Lieferung „ab Werk" vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spedition oder mit einem Frächter anzunehmen. ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.
21. Liefertermine, Annahmeverzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.
22. Teillieferung
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar und nicht als Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferung anzunehmen.
23. Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der Kunde ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH eine angemessene Nachfrist von mind. 2 Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH zumindest grobes Verschulden vorlag.
24. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
25. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.
26. Zahlungsziel
30 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällige zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig (Rechnungsdatum).
27. Zahlungsverweigerung
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten. Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.
28. Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich bar, ohne Abzug zu erfolgen.
29. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Ferner verpflichtet sich der Kunde pro erfolgte Mahnung einen Betrag von 15 Euro sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 5 Euro zu bezahlen.
30. Verzugszinsen
Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen anlaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
31. Widmung von Zahlungen
Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 29) dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 30) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.
32. Terminverlust
Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH selbst seine Leistungen erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6
Wochen fällig ist, sowie ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
33. Aufrechnung von Gegenforderungen
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH.
34. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen, bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:
Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug von ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen. ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.
35. Verschleißteile
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
36. Eigenschaften des Liefergegenstandes
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die aufgrund von ö-Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferzweckes über die Behandlung des Liefergegenstandes und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen, und sonstige gegebene Hinweise erwartet werden kann.
37. Termine zur Verbesserung bzw. Austausch
Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein, oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.
38. Haftung für Schäden
ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen.
39. Adressänderungen
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein teil dies, so gilt dessen letztbekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlungen trägt der säumige Teil.
40. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. ARTDEKO Schneider-Manns Au GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Republik Österreich.